Beschreibung
Das rechtliche Projekt beginnt mit einer theoretischen Erklärung des Begriffs juristischen Wissens und insbesondere der Art und Weise, wie das Gesetz bestimmte Fakten ignoriert. Von dort geht es weiter zu einer umfassenden Analyse der Situation de lege lata. Hier wird eine Grundrechtsperspektive Aufschluss über individuelle Gründe für eine gewissenhafte Unwissenheit geben, die dann den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), gegenübergestellt werden. Diese Normen orientieren sich am Grundprinzip der Solidarität, woraus u.a. folgt, dass der bestehende Gesundheitszustand gegenüber den Versicherungsgesellschaften nicht offengelegt werden muss. Es ist die Arbeitshypothese des Projekts, dass beide Argumentationslinien – die individuelle wie die kollektive – kombiniert werden können und sich gegenseitig ergänzen. So tragen sie dazu bei, festzustellen, ob und wo das Gesetz in seiner jetzigen Form eine gewissenhafte Unwissenheit zulässt oder fordert.
Verantwortliche
Prof. Dr. Steffen Augsberg
Justus-Liebig-Universität Giessen
Professur für Öffentliches Recht
- Telefon: +4964199-21090
- E-Mail: steffen.augsberg@recht.uni-giessen.de
Christina Lauppert von Peharnik, Ass. Iur.
Justus-Liebig-Universität Giessen
Professur für Öffentliches Recht
- Telefon: +4964199-21092
- E-Mail: christina.lauppert-von-peharnik@recht.uni-giessen.de
Ulrich von Ulmenstein
Justus-Liebig-Universität Giessen
Professur für Öffentliches Recht
- Telefon: +491744753018
- E-Mail: u_ulmenstein@outlook.de