I Rechtliches Teilprojekt

Beschreibung

 

Das rechtliche Projekt beginnt mit einer theoretischen Erklärung des Begriffs juristischen Wissens und insbesondere der Art und Weise, wie das Gesetz bestimmte Fakten ignoriert. Von dort geht es weiter zu einer umfassenden Analyse der Situation de lege lata. Hier wird eine Grundrechtsperspektive Aufschluss über individuelle Gründe für eine gewissenhafte Unwissenheit geben, die dann den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), gegenübergestellt werden. Diese Normen orientieren sich am Grundprinzip der Solidarität, woraus u.a. folgt, dass der bestehende Gesundheitszustand gegenüber den Versicherungsgesellschaften nicht offengelegt werden muss. Es ist die Arbeitshypothese des Projekts, dass beide Argumentationslinien – die individuelle wie die kollektive – kombiniert werden können und sich gegenseitig ergänzen. So tragen sie dazu bei, festzustellen, ob und wo das Gesetz in seiner jetzigen Form eine gewissenhafte Unwissenheit zulässt oder fordert.


Verantwortliche

Prof. Dr. Steffen Augsberg

Projektleiter (Rechtliches Teilprojekt)

Justus-Liebig-Universität Giessen
Professur für Öffentliches Recht

Christina Lauppert von Peharnik, Ass. Iur.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Rechtliches Teilprojekt)

Justus-Liebig-Universität Giessen
Professur für Öffentliches Recht

Ulrich von Ulmenstein

Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Rechtliches Teilprojekt)

Justus-Liebig-Universität Giessen
Professur für Öffentliches Recht